Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes macht AMS digitaler

Mit der Novelle des Arbeitslosenversicherungsgesetzes werden die elektronischen Wege zum AMS ausgebaut. Künftig soll etwa das Arbeitslosengeld primär online beantragt werden. Das spart viele lange Behördenwege und entlastet die AMS-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter enorm. Damit bleibt mehr Zeit für die tatsächliche Betreuung. Für Personen ohne digitale Möglichkeiten bleiben selbstverständlich alle Services auch analog erhalten.

„Arbeitslosigkeit kann jeden treffen. Ein digitaleres AMS hat mehr Ressourcen für das Wichtige: Effektive Beratung und Vermittlung“, so ÖAAB-Landesobmann Bundesrat Günther Ruprecht.