Anpassungen im Bundes-Personalvertretungsgesetz

Rechtzeitig vor der Wahl der Bundes-Personalvertretung im Herbst werden einige Regelungen angepasst. Künftig soll z.B. auch Kolleginnen und Kollegen, die am Wahltag Telearbeit verrichten, die Briefwahl ermöglicht werden. Außerdem werden die Einsehbarkeit in die Wählerliste und die Bestellung von Ersatzmitgliedern für die Wahlausschüsse erleichtert.
„Es ist das Wesen der Demokratie, dass möglichst alle an der Meinungsbildung teilnehmen können. Schon jetzt danke an alle, die sich als Vertreterinnen und Vertreter zur Verfügung stellen, aber auch an alle, die sich an der Wahl beteiligen!
Die Menschen im öffentlichen Dienst sind die Garanten für funktionierende Verwaltung. Und die Personalvertretung für kompetenten Einsatz im Sinne ihrer Kolleginnen und Kollegen“, so ÖAAB-Landesobmann Bundesrat Günther Ruprecht.