Bundesregierung wird Pensionen um volle Inflation erhöhen

Um die finanzielle Absicherung im Alter gerecht zu gestalten, hat die Bundesregierung beschlossen, die Pensionen um den gesetzlichen Anpassungsfaktor zu erhöhen. Das bedeutet, dass die Pensionen voll an die Inflation angepasst werden. Dabei wird auch für alle, die das gesetzliche Antrittsalter erreicht haben, die Aliquotierung ein weiteres Mal ausgesetzt und die Schutzklausel verlängert. Im Sinne der sozialen Gerechtigkeit erfolgt die Erhöhung dabei auch dieses Jahr gestaffelt. Der Beschluss durch den Nationalrat ist für September geplant.

Die Bundesregierung hat sich darauf geeinigt, die Pensionen im kommenden Jahr um den gesetzlichen Anpassungsfaktor zu erhöhen, der voraussichtlich zwischen 4,5 und 4,7 Prozent liegt. Dies geschieht sozial gestaffelt. Die Ausgleichszulage für Mindestpensionistinnen und Mindestpensionisten steigt ebenfalls um denselben Wert. Gleichzeitig wird für Spitzenpensionen über 6.060 Euro pro Monat eine Erhöhung um einen Fixbetrag vereinbart.

Die Volkspartei sorgt dabei aber auch für Planungssicherheit und finanzielle Absicherung für alle Neupensionistinnen und Neupensionisten: Die Schutzklausel für das Pensionskonto wird um ein Jahr verlängert. Auch die Aliquotierung der ersten Pensionserhöhung bleibt ausgesetzt, was bedeutet, dass alle neuen Pensionistinnen und Pensionisten im darauffolgenden Jahr die volle Pensionserhöhung erhalten. Ausgenommen sind nur jene, die freiwillig früher in Pension gehen, da kein Anreiz geschaffen werden soll, früher in Pension zu gehen.

Für rund 2,3 Millionen Pensionistinnen und Pensionisten in der gesetzlichen Pensionsversicherung wird damit die Teuerung der vergangenen zwölf Monate voll ausgeglichen. Eine Durchschnittspension von 1.694 Euro brutto pro Monat steigt um rund 78 Euro. Die Bundesregierung sorgt damit für finanzielle Sicherheit und stellt sicher, dass die gestiegenen Lebenshaltungskosten vollständig ausgeglichen werden.

ÖVP-Klubobmann August Wöginger: „Ein Maßnahmenpaket der Bundesregierung, das die Pensionen erstens wertsichert und zum zweiten allen, die nächstes Jahr in Pension gehen, die Garantie verschafft, dass sie die volle Pensionserhöhung bekommen und auch im Jahr darauf die volle Pensionserhöhung erhalten.“

„Die Höhe der Pension darf nicht davon abhängen, ob man zufällig einen günstigen oder einen ungünstigen Zeitpunkt für den Pensionsantritt erwischt. Die Bundesregierung sorgt nun für Planungssicherheit“, so ÖAAB-Landesobmann Bundesrat Günther Ruprecht.